Der Jugendwart ist der Beauftragte für die Jugendfeuerwehr. Er wird nicht von den Mitgliedern der Jugendfeuerwehr gewählt, sondern vom Löschzugführer eingesetzt. Natürlich muss er das Vertrauen der JF-Mitglieder haben und als solcher anerkannt werden.
Der Jugendsprecher vertritt Interessen, Rechte und Meinungen seiner Jugendfeuerwehrmitglieder. Jugendsprecher und Stellvertreter sind für die Dauer eines Jahres gewählt.
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